Bereich “Stationäre Pflege” – was ist das? Wo ist das?

Es gibt eine Reihe von Fragen, die immer wieder von den Teilnehmern im Rahmen der Weiterbildung zur staatlich anerkannten Hygienefachkraft vorkommen. Hier möchte ich eine oft gestellte Frage kommentieren.
Was ist der Unterschied zwischen dem Bereich “Stationäre Einrichtung/Pflege” und dem Bereich z.B. “Innere Medizin” im Rahmen der berufspraktischen Weiterbildung?
An der Stelle möchte ich Ihnen das Kommentar aus dem Regierungspräsidium Darmstadt veröffentlichen:

Sehr geehrte Frau Shamraeva,

dem Abschluss „Hygienebeauftragte / Hygienebeauftragter in Pflegeeinrichtungen“ ist der Einsatz „stationäre Einrichtungen“ zugeordnet. Neben diesen vorgeschriebenen Einsätzen sind der Fachkraft für Krankenhaushygiene zusätzlich die Bereiche „operativer / chirurgischer Bereich“ und „Bereich der Inneren Medizin“ zugeordnet

Entsprechend der zugeordneten Kompetenzen der Fachmodule 1 und 2 für den Abschluss „Hygienebeauftragte / Hygienebeauftragter in Pflegeeinrichtungen“ und der Zielrichtung dieses Abschlusses wären „stationäre Einrichtungen“ als stationäre Pflegeeinrichtungen zu interpretieren. Hierunter würden z.B. Altenheime, Wohnheime der Behindertenhilfe oder Heime für außerklinische Intensivpflege fallen. Als ambulante Einrichtungen wären in dem Kontext z.B. ambulante Pflegedienste, Tagesstätten oder Tagespflegeeinrichtungen geeignete Einrichtungen für diese Einsätze. Für beide Bereiche gibt es sicher auch weitere geeignete Einsatzorte.

Im Gegensatz dazu sind die Einsatzgebiete „operativer / chirurgischer Bereich“ und „Bereich der Inneren Medizin“ im wesentlichen als Stationen des Krankenhauses oder gegebenenfalls Rehabilitationsklinik zu interpretieren. Auch hier sind weitere geeignete Einsatzorte möglich.

Somit ist die Zielrichtung von stationäre Einrichtung und operativer / chirurgischer Bereich oder Bereich der Inneren Medizin durchaus etwas unterschiedlich, da es sich bei der stationären Einrichtung um eine Station ausgerichtet auf die „Grundpflege“ mit nur einem kleinen Anteil Behandlungspflege handelt während es sich bei den beiden anderen Einsatzgebieten im Krankenhaus um Gebiete mit Behandlungspflege und nur einem kleineren Anteil Grundpflege handelt.

[…]

 

An der Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass diese Auflistung eher nur als Beispiel dargestellt ist, weil es schwierig ist, alle mögliche Einsatzorte aufzulisten. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an die Akademie.

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